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Neue Reglungen zum Thema Impfpass in Frankreich

Autorenbild: German Butterfly / MercedesGerman Butterfly / Mercedes

Stand: 11.01.2022


Der "neue" Impfpass ist ab 15.01.2022 für den Zutritt zu Restaurants, Freizeitaktivitäten (Kinos, Museen, Theater, Sportarenen, Sport- und Veranstaltungshallen etc.), Messen und auf den überregionalen Verkehr (Flugzeuge, Bahnen, Busse, außer aus zwingenden familiären oder gesundheitlichen Gründen) ausgeweitet worden.

Insbesondere haben nur noch geimpfte Personen über 12 Jahren Zugang zu diesen Orten, Veranstaltungen und Dienstleistungen.


Ein negativer Covid-19-Test reicht nicht mehr aus. Auch Berufstätige, die in diesen Bereichen und Diensten tätig sind, sind betroffen und müssen sich daher impfen lassen.


In bestimmten Fällen kann anstelle der Impfbescheinigung eine Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden. Für diese Bescheinigung benötigen Sie ein positives Ergebnis eines PCR-Tests (kein Selbsttest oder Antigentest) von mindestens 11 Tagen und maximal 6 Monaten.


Für den Zugang zu Krankenhäusern, Kliniken und Altersheimen bleibt der "alte" Gesundheitspass erhalten. Begleitpersonen, Besucher und Patienten, können weiterhin auch das Ergebnis eines negativen Tests oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen.



Verstärkung der Kontrollen und Strafen bei Betrug:

Auch die Strafen bei Passbetrug wurden verschärft. Personen, die einen fremden Pass vorzeigen oder ihren Pass verleihen, sowie Berufstätige, die den Pass nicht kontrollieren, riskieren ab dem ersten Verstoß eine feste Geldstrafe von 1000 Euro.

Darüber hinaus kann die bloße Tatsache, einen falschen Ausweis zu haben mit 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet werden.

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